Ansprechpartner Helmut Maier, Kirchenpfleger | |||
Telefon: +49 8731 74521 | |||
Fax: k.A. | |||
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Während der Pfarrgemeinderat den Pfarrer in Angelegenheiten der Seelsorge berät und unterstützt, und darüber hinaus das gesellschaftliche Leben in der Pfarrei organisiert, ist die Kirchenverwaltung mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand an der Spitze Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung. Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung und Kirchengemeinde in allen rechtlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Zusammensetzung des Gremiums
- Die Zahl der Mitglieder der Kirchenverwaltung ist von der Zahl der Katholiken in der Pfarrei abhängig. Derzeit besteht unsere Kirchenverwaltung aus sechs gewählten Mitgliedern. Der Stadtpfarrer ist ein von Amts wegen „geborenes Mitglied“ und gleichzeitig Vorsitzender des Gremiums. An den Sitzungen nimmt außerdem immer ein Vertreter des Pfarrgemeinderates teil, der jedoch nicht stimmberechtigt ist. Die Kirchenverwaltung wird im Turnus von sechs Jahren neu gewählt.
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Aufgaben der Kirchenverwaltung sind, nach Maßgabe kirchlicher und staatlicher Vorschriften gewissenhaft und sparsam das Kirchenstiftungsvermögen zu verwalten, Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse zu tragen und der Kirchenstiftung zugewiesene Aufgaben zu erledigen. Hierunter fällt die Ausstattung und der Unterhalt der Kirchen, sowie die Beschaffung und Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge und die umfangreiche Arbeit in der Pfarrei.