Gottesdienstordnung
vom 23.01. bis zum 30.01.2021
Samstag 23.01.2021 Wochentag / Kollekte für die Familien- und Schulseelsorge
17.15 Uhr Beichtgelegenheit
18.00 Uhr Hl. Messe Familie Baumgartner für +Sohn Peter zum Sterbetag
Sonntag 24.01.2021 3. Sonntag im Jahreskreis / Kollekte für die Familien- und Schulseelsorge
08.30 Uhr Pfarrmesse für alle Lebenden und +Verstorbenen der Pfarrei;
Martha Scharf für +Ehemann Anton Scharf
10.00 Uhr Beichtgelegenheit
10.30 Uhr Hl. Messe Otto Goth für +Ehefrau Hannelore
Montag 25.01.2021 Fest: Bekehrung des hl. Apostels Paulus
18.30 Uhr Hl. Messe für die Armen Seelen
Dienstag 26.01.2021 Hl. Timotheus und hl. Titus
8. Jahrestag der Konsekration von H.H. Diözesanbischof Rudolf
18.30 Uhr Hl. Messe Pfarrvikar Bijilal für +Bruder Ajimon Thomas
Mittwoch 27.01.2021 Wochentag
08.00 Uhr Hl. Messe für die Bekehrung der Sünder
20.00 Uhr St. Anton Meditatives Abendgebet
Donnerstag 28.01.2021 Hl. Thomas von Aquin
09.00 Uhr Hl. Messe für die Überwindung der Corona-Epidemie und ihrer Folgen
17.00 Uhr Rosenkranz für den Frieden
19.00 Uhr ev. Kirche Ökumenischer Gottesdienst zur Gebetswoche für die Einheit der Christen wurde abgesagt! Er soll voraussichtlich am 18.03.2021 stattfinden.
Freitag 29.01.2021 Wochentag
08.00 Uhr Hl. Messe Helene Lindner für alle Lebenden und +Verstorbenen der Familie Lindner, Tumulla und Alker sowie für die Armen Seelen
Samstag 30.01.2021 Wochentag
09.00 Uhr Pfarrsaal 1. Ehevorbereitungskurs wurde abgesagt!!!
17.15 Uhr Beichtgelegenheit
18.00 Uhr Hl. Messe Fam. Heubl für +Mutter Marianne Kerscher
— HINWEIS —
In der Seelsorge sind die aktuellen staatlichen Regeln vor allem im Hinblick auf das generelle Veranstaltungsverbot bedeutsam. Das heißt: keine Konzerte, Vorträge, Bibelgespräche, Gruppenstunden, Chorproben, Elternabende, Pfarrgemeinderatssitzungen, Vereinsversammlungen in direkter Präsenz. Nur Sitzungen der Kirchenverwaltungen für gesetzlich notwendige Beschlüsse sind als Präsenzsitzung unter strenger Beachtung der Infektionsschutzvorschriften möglich.
WICHTIG!!!
Regeln für die Gottesdienste
Trotz des 2. Lockdowns dürfen wir weiterhin unsere Gottesdienste feiern, aber unter strengen Auflagen.
Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern. Auf Gotteslob und Liedzettel müssen wir vorläufig verzichten. Der Modus des Kommunionempfangs wird im Gottesdienst erklärt. In unserer Pfarrkirche ist es möglich, dass an einem Gottesdienst ca. 180 Gläubige teilnehmen dürfen, da 160 Plätze markiert sind, aber Bewohner eines Haushaltes dürfen in einer Bank zusammenbleiben.
Dazu gehören Hygiene-Konzepte, Landesweit besteht bei allen Gottesdiensten auch am Platz Maskenpflicht (FFP2) sowie ein Gesangsverbot.
– Kinder bis zum sechsten Geburtstag müssen keine Masken tragen;
– ab einem Alter von 6 Jahren bleibt es bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind aber von der FFP2-Masken-Plicht ausgenommen;
– alle anderen Gottesdienstteilnehmer sind verpflichtet, FFP2-Masken zu tragen.
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Dazu Auszug aus der Elften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020, die zuletzt durch Verordnung vom 20. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 54) geändert worden ist.
§ 1 Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung, Kontaktdatenerfassung
(1) 1 Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.
2 Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
3 Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
4 In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.
(2) 1 Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), gilt:
- Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
- Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält.
Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
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- Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern. Auf Gotteslob und Liedzettel müssen wir vorläufig verzichten. Der Modus des Kommunionempfangs wird im Gottesdienst erklärt. In unserer Pfarrkirche ist es möglich, dass an einem Gottesdienst ca. 180 Gläubige teilnehmen dürfen, da 160 Plätze markiert sind, aber Bewohner eines Haushaltes dürfen in einer Bank zusammenbleiben.
- Jeden Samstag (17.00-17.55 Uhr) und jeden Sonntag (10.00–10.25 Uhr) besteht die Möglichkeit zur Beichte. Man kann auch einen Termin für ein Beichtgespräch mit den Seelsorgern telefonisch vereinbaren (08731 7934).
- Wegen des 2. Lockdowns bleibt das Pfarrbüro für den Publikumsverkehr voraussichtlich bis zum 31.01.2021 geschlossen. In dringenden Fällen kann man einen Termin telefonisch vereinbaren (08731-7934) und auch eine Nachricht auf dem AB hinterlassen. Ab sofort werden Messmeinungen für 2021 entgegengenommen – während des Lockdowns aber nur schriftlich (Umschlag, Liste mit folgenden Angaben: Spender, Intention und Wunschtermin sowie 5 Euro pro ein Messstipendium). Abgabe ist in der Sakristei, bei der Kollekte oder im Briefkasten möglich.
- Wegen des Lockdowns wird in diesem Jahr keine Sternsingeraktion in unserer Pfarrgemeinde durchgeführt. Unsere Sternsinger haben aber am 5. Januar um 9.00 Uhr eine Andacht gestaltet und sich an den Gottesdiensten zum Dreikönigsfest beteiligt. Dabei wurden Weihrauch und Kreide gesegnet, die man dann zusammen mit den Türaufklebern mitnehmen konnte. Es wird aber weiterhin um eine großzügige Spende für die Sternsingeraktion gebeten. Opfertüten mit Überweisungsträgern finden Sie in einem Faltblatt und in der Kirche. Diese Aktion dauert noch bis zum 2. Februar 2021.